Ope­ra­ti­ve Leistungen

KNIE­GE­LENK­ER­SATZ (Knie­ge­lenk­pro­the­sen)

Abhän­gig vom Aus­maß und der Loka­li­sa­ti­on der Knie­ge­lenks­ar­thro­se kom­men unter­schied­li­che Pro­the­sen zum Ein­satz. In der Regel wird eine zemen­tier­te Tech­nik ver­wen­det, wel­ches eine hohe Pri­märsta­bi­li­tät gewähr­leis­tet und die sofor­ti­ge Mobi­li­sie­rung der Pati­en­ten ermöglicht.

Der Vor­teil die­ser Metho­de liegt dar­in, dass nur der vom Ver­schleiß zer­stör­te Gelen­k­an­teil ersetzt wer­den muss. Die noch intak­ten Gelenk­flä­chen blei­ben erhal­ten und die Gesamt­ki­ne­ma­tik des Knie­ge­len­kes bleibt hier­bei erhal­ten. Die­ses führt meist zu einer schnel­le­ren und bes­se­ren Mobi­li­sie­rung des Knie­ge­lenks und somit des Patienten.

Gren­zen die­ses Ver­fah­rens sind Arthro­se in meh­re­ren Abschnit­ten des Knie­ge­len­kes, grö­ße­re Band­in­sta­bi­li­tä­ten, deut­li­ches Über­ge­wicht, Osteo­po­ro­se und ent­zünd­li­che Gelenkerkrankungen.

In die­sen Fäl­len soll­te eine Dop­pel-Schlit­ten­pro­the­se implan­tiert werden.

 

Bei Arthro­se in zwei oder mehr Gelen­k­an­tei­len des Knie­ge­len­kes soll­te eine Dop­pel­schlit­ten­pro­the­se ein­ge­setzt wer­den. Die­se Dop­pel­schlit­ten­pro­the­sen sind die am häu­figs­ten ein­ge­setz­ten Knie­pro­the­sen. Hier­durch kön­nen Bei­n­ach­sen­ab­wei­chun­gen aus­ge­gli­chen wer­den und die phy­sio­lo­gi­sche Bewe­gungs­frei­heit des Knie­ge­len­kes erzielt wer­den. In der Regel wird die Dop­pel­schlit­ten­pro­the­se auch zemen­tiert ver­an­kert. Die­ses führt zu einer schnel­le­ren Mobi­li­sie­rung des Patienten.

Doppelschlittenprothese - Vorher Doppelschlittenprothes - KTEP-PS Doppelschlittenprothese - Attune

Bei einer aus­ge­präg­ten Zer­stö­rung des Knie­ge­len­kes mit star­ker Achs­ab­wei­chung und Schä­di­gung der Bän­der besteht die Mög­lich­keit durch sta­bi­le Knie­ge­len­ke mit Kopp­lungs­me­cha­nis­mus eine Sta­bi­li­tät wiederherzustellen.

Das not­wen­di­ger­wei­se benutz­te grö­ße­re Implan­tat (teils mit Stie­len in den Kno­chen­schaft hin­ein), führt eben­falls zu einer zügi­gen Mobi­li­sie­rung des Patienten.

Valgusgonarthrose  Teilgekoppelte-Knieprothese

Bei der patel­la­fe­mo­ra­len Arthro­se, bzw. retro­pa­tel­la­ren Arthro­se ist nur der Gelen­k­an­teil zwi­schen Knie­schei­be und Ober­schen­kel­kno­chen betrof­fen. Die Pati­en­ten kla­gen meist über Schmer­zen beim Trep­pen­ab­wärts­ge­hen oder beim Bergauflaufen.

Beim Gleit­la­gerer­satz wird somit nur spe­zi­ell der Anteil im Knie­ge­lenk ersetzt, wel­cher auch durch die arthro­ti­schen Ver­än­de­run­gen betrof­fen ist. Das Haupt­ge­lenk bleibt somit unan­ge­tas­tet. Soll­te es im spä­te­ren Ver­lauf zu einer wei­te­ren Knie­ar­thro­se kom­men, kann rela­tiv pro­blem­los auf eine Knie-Voll­pro­the­se gewech­selt werden.

Patella Tang Gleitlager

Für alle Knie­ge­lenk­er­satz­pro­the­sen gilt die zügi­ge Mobi­li­sie­rung direkt nach der Ope­ra­ti­on. Hier­zu wird eine moder­ne Schmerz­the­ra­pie ver­wen­det mit ein­lie­gen­dem Schmerz­ka­the­ter für ca. 3 Tage. Durch sofor­ti­ge kran­ken­gym­nas­ti­sche Beübun­gen und Motor­schien­en­the­ra­pie wird der sta­tio­nä­re Auf­ent­halt abgekürzt.

Nach ca. 1–2 Wochen wird die Mobi­li­sie­rung in einer Reha­kli­nik fort­ge­setzt. Die Voll­be­las­tung des ope­rier­ten Knie­ge­len­kes darf ab dem ers­ten Ope­ra­ti­ons­tag erfolgen.

HÜFT­GE­LENK­ER­SATZ (Hüft­to­tal­en­do­pro­the­se)

Soll­te eine Lin­de­rung der Arthro­se­schmer­zen im Hüft­ge­lenk mit kon­ser­va­ti­ven Maß­nah­men nicht mehr mög­lich sein, besteht die Indi­ka­ti­on zum Hüft­ge­lenk­er­satz. Abhän­gig vom Alter des Pati­en­ten und der Kno­chen­qua­li­tät ste­hen heut­zu­ta­ge eine Viel­zahl von zement­frei­en oder zemen­tier­ten Pro­the­se zur Verfügung.

Wei­ter­hin gibt es auch unter­schied­li­che Län­gen der Hüft­pro­the­sen, wel­che pati­en­ten­spe­zi­fisch ein­ge­setzt werden.

Die auf dem Pro­the­sen­markt ver­füg­ba­ren „Lang­schäf­te“ sind als gol­de­ner Stan­dard der Hüft­pro­the­sen­ver­sor­gung anzu­se­hen. Hier­bei kom­men über­wie­gend zement­freie Implan­ta­te zur Anwen­dung. Nur bei sehr alten Pati­en­ten und vor­lie­gen­der Osteo­po­ro­se wer­den zemen­tier­te Schäf­te ein­ge­setzt, um eine Pri­märsta­bi­li­tät zu gewähr­leis­ten. Die zement­frei­en Stan­dard­schäf­te bestehen aus hoch­wer­ti­gem Titan.

 

Seit Jah­ren gibt es eine rege Ent­wick­lung für kur­ze Hüft­pro­the­sen­schäf­te. Das Ver­an­ke­rungs­prin­zip unter­schei­det sich von den her­kömm­li­chen „Stan­dard­schäf­ten“. Die­se Pro­the­sen sol­len vom Schen­kel­hals getra­gen wer­den. Daher wird bei einer Kurz­schaft­pro­the­se weni­ger Kno­chen ent­fernt als bei einer Stan­dard­pro­the­se. Die­ses ergibt einen kno­chen­s­pa­ren­den Effekt. Man implan­tiert die­se Kurz­schaft­pro­the­sen über­wie­gend bei jun­gen Pati­en­ten, um bei einer spä­te­ren Wech­se­l­ope­ra­ti­on auf eine Lang­schaft­pro­the­se wie­der zurück­grei­fen zu kön­nen, wel­che sich dann im Schaft verankert.

Coxarthrose Kurzschaftprothese

 

Die Pfan­nen­pro­the­se kann ent­we­der zement­frei oder zemen­tiert ein­ge­setzt wer­den. Bei einer zement­frei­en Pfan­nen­scha­le, wel­che in der über­wie­gen­den Zahl ein­ge­setzt wird, han­delt es sich um eine Metall­scha­le (Titan), wel­che im Becken­kno­chen ver­an­kert wird. In die­se Metall­scha­le wird ein Innen­le­ben (soge­nann­tes Inlay) ent­we­der aus Kunst­stoff oder Kera­mik ein­ge­setzt. Die­ses Innen­le­ben hat dann Kon­takt zur Prothesenkugel.

Die Hüft­pro­the­sen­ku­gel besteht in der Regel aus hoch­wer­ti­ger Kera­mik und nur in sel­te­nen Fäl­len aus Metall.

Der Vor­teil einer Kera­mik­ku­gel ist der gerings­te Abrieb, was letzt­end­lich zur län­ge­ren Halt­bar­keit der Pro­the­se führt.

In der Regel dür­fen die Pati­en­ten nach einer Hüft­pro­the­sen­ope­ra­ti­on sofort belas­ten. Das führt zu einer raschen Mobi­li­sie­rung des Pati­en­ten. Nach 10 – 12 Tagen im Akut­kran­ken­haus erfolgt dann die Wei­ter­be­hand­lung in einer Anschlussheilbehandlung.

FUSS­CHIR­UR­GIE

Der Hal­lux val­gus ist eine häu­fi­ge Zehen­de­for­mi­tät und kommt häu­fi­ger bei Frau­en vor. Die Beschwer­den macht vor allem der als „Bal­len“ vor­ste­hen­de Mit­tel­fuß­kno­chen. Dadurch kommt es meist durch Druck­be­las­tung zur Schwie­len­bil­dung und Rötung. Bei Zunah­me der Fehl­stel­lung kann es auch zur Arthro­se des Groß­ze­hen­grund­ge­len­kes kom­men mit schmerz­haf­ter Bewe­gungs­ein­schrän­kung. Häu­fig ent­ste­hen als Fol­ge Ham­mer-und Krallenzehen.

Bei anhal­ten­den Beschwer­den trotz kon­ser­va­ti­ver The­ra­pie soll­te eine ope­ra­ti­ve Kor­rek­tur ange­strebt wer­den. Jedoch benö­tigt jede ope­ra­ti­ve Maß­nah­me am Vor­fuß eine rich­ti­ge Aus­wahl der Ope­ra­ti­ons­tech­nik, wel­che indi­vi­du­ell auf den Pati­en­ten zu geschnit­ten sein sollte.

Auf­grund mei­ner jah­re­lan­gen Erfah­rung als Fuß­chir­urg mit zer­ti­fi­zier­tem Abschluß wer­den hier dif­fe­ren­zier­te Indi­ka­tio­nen gestellt und ver­schie­de­ne Ope­ra­ti­ons­ver­fah­ren ange­wandt. Die­se wer­den auf den dar­ge­stell­ten Bil­dern gezeigt.

Die Behand­lung wird in der Regel sta­tio­när für 2–5 Tage durch­ge­führt. Meist ist nach der Ope­ra­ti­on Gehen unter Voll­be­las­tung im Spe­zi­al­schuh mög­lich. Nach 4 – 6 Wochen kann in der Regel wie­der ein nor­ma­ler Schuh getra­gen werden.

Meist stel­len sich die Pati­en­ten auf­grund von Hüh­ner­au­gen oder Schwie­len­bil­dun­gen an den Klein­ze­hen­ge­len­ken vor. Die Klein­ge­len­ke der Zehen zei­gen sich meist ver­steift und schmer­zen beim Schu­he tra­gen. Die­se Erkran­kung tritt ent­we­der allei­ne auf oder als Fol­ge ande­rer Fuß­er­kran­kun­gen (z. B. beim Hal­lux valgus).

Daher wer­den die Kor­rek­tur­ope­ra­tio­nen von Ham­mer-und Kral­len­zeh ent­we­der iso­liert oder im Rah­men grö­ße­rer Kor­rek­tur­ein­grif­fe durch­ge­führt. Hier­bei wird ein Teil des betrof­fe­nen Zehen­ge­len­kes ent­fernt und die Zehe begra­digt. Meist wird ein Draht für 3–4 Wochen zur Erhal­tung der Zehen­stre­cker ein­ge­setzt. Die­ser wird dann ambu­lant annä­hernd schmerz­frei ent­fernt. Ein Spe­zi­al­schuh muss für etwa 3–4 Wochen getra­gen werden.

Bei zuneh­men­der Abnut­zung der Gelenk­flä­chen im Groß­ze­hen­grund­ge­lenk kommt es zu Schmer­zen bei Belas­tung. Meist kla­gen die Pati­en­ten auch über Ein­schrän­kung der Beweg­lich­keit im Großzehengrundgelenk.

Als kleinst­mög­li­cher ope­ra­ti­ver Ein­griff kann auch nur eine der neu­ge­bil­de­te Kno­chen ent­fernt wer­den, wel­ches dann zu einer ver­bes­ser­ten Beweg­lich­keit im Groß­ze­hen­grund­ge­lenk führt.

Soll­te der Ver­schleiß jedoch schon stark fort­ge­schrit­ten sein, muss letzt­end­lich eine Gelenk­ver­stei­fung durch­ge­führt wer­den. Die Schmer­zen sind hier­durch sicher zu besei­ti­gen und es besteht eine dau­er­haf­te Lösung. Das Gang­bild wird durch die­sen Ein­griff kaum ein­ge­schränkt. Die Auf­ent­halts­dau­er im Kran­ken­haus beträgt ca. 1–3 Tage. Ein Spe­zi­al­schuh muss für inge­samt 6 Wochen getra­gen wer­den. Danach ist meist Voll­be­las­tung möglich.

Oft kla­gen Pati­en­ten über Schmer­zen im Mit­tel­fuß­be­reich, wenn der Knor­pel der Mit­tel­fuß­kno­chen abge­nutzt ist. Soll­te durch kon­ser­va­ti­ve Maß­nah­men wie Ein­la­gen­ver­sor­gung und Mit­tel­fuß­rol­le zur Abrol­l­erleich­te­rung kei­ne Ver­bes­se­rung der Schmer­zen erzielt wer­den, dann ist eine ope­ra­ti­ve Maß­nah­me not­wen­dig. Meist wird hier eine Ver­stei­fung der Mit­tel­fuß­kno­chen (Arthro­dese der Mit­tel­fuß­kno­chen) ange­strebt. Hier­bei gibt es dif­fe­ren­zier­te Behandlungswege.

Die Auf­ent­halts­dau­er im Kran­ken­haus beträgt meist 1–3 Tage. Nach der Ope­ra­ti­on muss für 6 Wochen ein Spe­zi­al­schuh getra­gen werden.

Hier­bei han­delt es sich um einen schmerz­haf­ten Ner­ven­kno­ten (Neurom), der zwi­schen den Zehen­ge­len­ken auf­tre­ten kann.

Die Pati­en­ten kla­ge hier­bei über star­ken Belas­tungs­schmerz im Vor­fuß­be­reich mit teil­wei­se Krib­bel­ge­fühl oder Taub­heits­ge­fühl der Zehen. Oft kann eine Schmerz­lin­de­rung durch kurz­zei­ti­ge Sprit­zen­be­hand­lun­gen oder Ein­la­gen­ver­sor­gung erzielt wer­den. Bei anhal­ten­den Beschwer­den kann eine ope­ra­ti­ve Ent­fer­nung des Kno­tens ange­strebt wer­den. Meist ver­bleibt nach der Ope­ra­ti­on eine Gefühls­min­de­rung im Aus­brei­tungs­ge­biet des Nerves.

Durch eine Fehl­be­las­tung der Fuß­wöl­bung kommt es zu einer Rei­zung der flä­chen­haf­ten Bin­de­ge­webs­plat­te der Fuß­soh­le. Die­se setzt am Fer­sen­bein an. Chro­ni­sche Rei­zun­gen kön­nen zur Aus­bil­dung eines Fer­sen­spor­nes füh­ren, d. h. knö­cher­ne Anla­ge­run­gen am Fersenbein.

Ein Groß­teil der Beschwer­den las­sen sich durch spe­zi­el­le Ein­la­gen oder kon­ser­va­ti­ve The­ra­pie­me­tho­den, z. B. Stoß­wel­len­the­ra­pie, Rönt­gen­reiz­be­strah­lung lin­dern. Nur bei hart­nä­cki­gen Erkran­kun­gen soll­te eine ope­ra­ti­ve Ent­fer­nung ange­strebt wer­den. Hier­bei wird der Kno­chen­sporn ope­ra­tiv abge­tra­gen und die Seh­nen­plat­te gespalten.

Pati­en­ten kla­gen meis­tens über Schmer­zen im Bereich der hin­te­ren Fer­se in Höhe der Schuh­kap­pe. Hier­bei kommt es meist zu Schwel­lun­gen, Schmer­zen und Rötung im Bereich der anset­zen­den Achil­les­seh­ne. Soll­ten kon­ser­va­ti­ve Maß­nah­men kei­ne Bes­se­rung erzie­len, kön­nen ope­ra­tiv die­se Kno­chen­vor­sprün­ge abge­tra­gen wer­den. In sel­te­nen Fäl­len muss auch die hier anset­zen­de Achil­les­seh­ne abge­setzt und neu ver­an­kert werden.

SCHUL­TER­ER­KRAN­KUN­GEN

Hier­mit bezeich­net man eine Ver­en­gung im Schul­ter­ge­lenk, genau­er gesagt eine Enge zwi­schen Schul­ter­dach und Ober­arm­kopf. Die Schmer­zen tre­ten haupt­säch­lich beim seit­li­chen Anhe­ben des Armes auf. Hier­bei kommt der Ober­arm­kopf dem knö­cher­nen Schul­ter­dach viel zu nahe. Aus­lö­ser ist unter ande­rem eine ange­bo­re­ne Norm­va­ri­an­te des Schul­ter­da­ches mit Ein­engung des Rau­mes oder auch ein Ver­schleiß­pro­zess mit Aus­dün­nung der Schultermuskulatur.

Die ope­ra­ti­ve Behand­lung erfolgt in der Regel arthro­sko­pisch in Schlüssellochtechnik.

Hier­bei wird der ent­zün­de­te Schleim­beu­tel zuerst ent­fernt und anschlie­ßend die knö­cher­ne Ein­engung unter dem Schul­ter­dach­kno­chen mit spe­zi­el­len Instru­men­ten abge­tra­gen. Hier­durch ent­steht mehr Raum unter dem Schul­ter­dach und der Ober­arm­kopf kann nun wie­der bes­ser bei seit­li­cher Bewe­gung unter dem Schul­ter­dach­kno­chen eintauchen.

Als Rota­to­ren­man­schet­te wird eine Seh­nen­hau­be bezeich­net, die den Ober­arm­kopf umgibt und wesent­li­che Funk­tio­nen bei der Arm­be­we­gung hat. Hier­bei wird die Mus­kel-Seh­nen­kap­pe von vier Mus­keln gebil­det. Die Mus­kel-Seh­nen­rup­tur kann durch Alte­rungs­pro­zes­se ent­ste­hen oder durch einen Unfall. Häu­fig kommt es dann zu einer Min­de­rung der Kraft beim Heben des Armes. Durch ent­zünd­li­che Pro­zes­se ent­ste­hen auch nächt­li­che Beschwer­den. Mit kon­ser­va­ti­ven Maß­nah­men (Schmerz­mit­tel, phy­si­ka­li­sche Anwen­dung, Kran­ken­gym­nas­tik, Injek­ti­ons­the­ra­pie) kön­nen die Schmer­zen redu­ziert wer­den. Aller­dings heilt die Rota­to­ren­man­schet­te nicht von allei­ne. In vie­len Fäl­len ver­grö­ßert sich der Scha­den und der Funk­ti­ons­ver­lust bzw. der Kraft­ver­lust wird grö­ßer. Dann ist eine ope­ra­ti­ve The­ra­pie in den meis­ten Fäl­len erforderlich.

Die ope­ra­ti­ve Behand­lung erfor­dert eine Wie­der­her­stel­lung der abge­ris­se­nen Mus­kel-Seh­nen­kap­pe. Hier­bei kom­men offe­ne wie auch arthro­sko­pi­sche Ver­fah­ren zur Anwen­dung. Die Nach­be­hand­lung erfolgt meist mit einer Ruhig­stel­lung in einem spe­zi­el­len Schul­ter-Arm-Ver­band für ca. 6 Wochen. In die­sem Zeit­raum erfolgt nur eine pas­si­ve kran­ken­gym­nas­ti­sche Übungs­be­hand­lung. Nach die­ser Zeit kön­nen dann auch zuneh­mend akti­ve Eigen­übun­gen durch­ge­führt werden.

Unter einer Ten­di­no­sis cal­carea (Kalk­schul­ter) ver­steht man eine Erkran­kung im Bereich der Schul­terseh­nen. Die Ursa­che ist letzt­end­lich nicht voll­stän­dig geklärt. Ver­mu­tet wird eine Min­der­durch­blu­tung der Rota­to­ren­man­schet­te, die zu einer Kalk­ab­la­ge­rung führt. Die Erkran­kung ver­läuft in ver­schie­de­nen Pha­sen. Die Schmer­zen kön­nen hoch akut auf­tre­ten oder auch schlei­chend. Die Dia­gno­se wird meist mit Ultra­schall­dia­gnos­tik oder Rönt­gen­dia­gnos­tik gestellt.

In vie­len Fäl­len kann eine kon­ser­va­ti­ve The­ra­pie mit Stoß­wel­len­the­ra­pie, Infil­tra­ti­ons­the­ra­pie oder Rönt­gen­reiz­be­strah­lung zur Schmerz­lin­de­rung und auch Aus­hei­lung der Kalk­schul­ter füh­ren. In man­chen Fäl­len ist jedoch eine ope­ra­ti­ve Inter­ven­ti­on mit Ent­fer­nung des Kalk­de­pots not­wen­dig. Die­ses kann in der Regel in einer mini­mal­in­va­si­ven arthro­sko­pi­schen Tech­nik durch­ge­führt wer­den. Die Nach­be­hand­lung erfolgt zügig ohne Ruhig­stel­lung. Es kann sofort aktiv beübt werden.

Das Schul­ter­eck­ge­lenk ist ein Ver­bin­dungs­ge­lenk zwi­schen Schul­ter­dach (Acro­mi­on) und Schlüs­sel­bein (Cla­vicu­la). Eine Arthro­se in die­sem Gelenk kann durch Über­las­tung in Form von Sport oder kör­per­li­cher Arbeit ent­ste­hen. Die Ursa­che ist letzt­end­lich nicht immer geklärt. Schmer­zen tre­ten meist nachts in Seit­la­ge auf unter Druck­be­las­tung des Schul­ter­eck­ge­len­kes oder auch beim Heben und Tra­gen von schwe­ren Gegenständen.

Sofern eine kon­ser­va­ti­ve Behand­lung in Form von Anti­ph­lo­gis­ti­ka­the­ra­pie, Rönt­gen­reiz­be­strah­lung oder auch geziel­ten Injek­tio­nenen des Gelen­kes zu kei­ner lang­fris­ti­gen Ver­bes­se­rung füh­ren, kann auch eine ope­ra­ti­ve Inter­ven­ti­on durch­ge­führt werden.

Bei der ope­ra­ti­ven Behand­lung wird eine Kno­chen­schei­be vom äuße­ren Ende des Schlüs­sel­beins ent­fernt. Die­se Ope­ra­ti­on kann ent­we­der arthro­sko­pisch oder auch in offe­ner Tech­nik durch­ge­führt wer­den. Dadurch wird der Abstand zwi­schen dem Schlüs­sel­bein und dem Schul­ter­dach erwei­tert. Die­ses bringt in aller Regel zügi­ge Beschwerdefreiheit.

Häu­fi­ge Fra­gen zur Endoprothetik

In der Regel ist nach Abschluss der Hei­lung (3 Mona­te) eine alters­ent­spre­chen­de Sport­fä­hig­keit gege­ben. Hier­bei soll­ten jedoch Sport­ar­ten mit stoß­ar­ti­gen Belas­tun­gen und Kon­takt­sport­ar­ten ver­mie­den wer­den. Emp­feh­lens­wert sind Sport­ar­ten wie Fahr­rad fah­ren, Lang­lauf­ski, Wan­dern und Schwimmen.

Aus gro­ßen, Natio­nen­wei­ten Stu­di­en weiß man, dass nach 10 Jah­ren ca. 95% der Endo­pro­the­sen noch funk­ti­ons­fä­hig sind. Nach 15 Jah­ren ist eine Rate von funk­ti­ons­fä­hi­gen Endo­pro­the­sen von über 85% beschrie­ben. Nach 20 Jah­ren sind die Über­le­bens­ra­ten von über 80% in der Lite­ra­tur ver­öf­fent­licht. Die Ver­sa­gens­quo­te ist abhän­gig vom Implan­tat­typ und den Ver­an­ke­rungs­ver­fah­ren, aber auch vom Patienten.

In der Regel soll­ten die Geh­fä­hig­keit ohne Benut­zung der Unter­arm­geh­stüt­zen erreicht wer­den. Emp­feh­lens­wert ist daher, wäh­rend der ers­ten 6 Wochen nicht selbst zu fah­ren. Dies kann bei einem Unfall Pro­ble­me geben, wenn der Unfall auf eine ein­ge­schränk­te Leis­tungs­fä­hig­keit der ope­rier­ten Hüf­te oder des Knie­ge­len­kes zurück­ge­führt wer­den kann.

Die häu­figs­ten schwer­wie­gen­den Kom­pli­ka­tio­nen nach einer Hüft-oder Knie­ge­lenk­pro­the­se sind:

  • Throm­bo­se,
  • Lun­gen­em­bo­lie,
  • Infektion/Wundheilungsstörung
  • Luxa­ti­on (Aus­ren­kung der Prothese).

Die Implan­ta­ti­on einer Hüft-oder Knie­ge­len­ken­do­pro­the­se dau­ert in Abhän­gig­keit vom tech­ni­schen Ver­fah­ren und den ana­to­mi­schen Beson­der­hei­ten des Pati­en­ten zwi­schen 60 und 120 Minuten.

In der Regel wird nach hier durch­ge­führ­ten Hüft­ge­lenk-oder Knie­pro­the­sen eine Reha­maß­nah­me ein­ge­lei­tet. In eini­gen Fäl­len kann auch eine ambu­lan­te Reha­maß­nah­me durch­ge­führt werden.

In der Regel wer­den in der Endo­pro­the­tik Kobalt-Chrom-Molyb­dän-Stahl­le­gie­run­gen und auch Titan ver­wen­det. Hüft­pro­the­sen­köp­fe wer­den bevor­zugt aus Alu­mi­ni­um-Oxyd-Kera­mik oder Kobald-Chrom-Molyb­dän-Stäh­le ver­wen­det.
Das Pfan­nen­la­ger, in wel­chem der Pro­the­sen­kopf glei­tet, wird meist aus Poly­äthy­len mit sehr hohem Mole­ku­lar­ge­wicht her­ge­stellt. Man kann auch ein Kera­mik-Inlay verwenden.

Die Aus­wahl der Ver­an­ke­rung im Kno­chen ist abhän­gig vom Alter des Pati­en­ten und sei­ner   kör­per­li­chen Leis­tungs­fä­hig­keit und der Qua­li­tät des Kno­chens. Bei älte­ren Pati­en­ten und Pati­ent­ein mit bekann­ter Osteo­po­ro­se soll­te eine zemen­tier­te Ver­an­ke­rung gewählt wer­den. Bei jün­ge­ren Pati­en­ten mit guter Kno­chen­sub­stanz ist die zement­freie Ver­an­ke­rung der gol­de­ne Standard.

Soll­ten kon­ser­va­ti­ve Maß­nah­men (Schmerz­mit­tel, Bestrah­lungs­the­ra­pie, Aku­punk­tur, Injek­ti­ons­the­ra­pie) zu kei­ner Schmerz­ver­bes­se­rung mehr füh­ren und soll­te das all­täg­li­che Leben auf­grund der Schmer­zen stark ein­ge­schränkt sein, dann ist der rich­ti­ge Zeit­punkt zur Gelenk­pro­the­se gege­ben. Dies soll­te jedoch immer in enger Abspra­che mit dem Ope­ra­teur und der rich­ti­gen Indi­ka­ti­on gestellt werden.

ARTHRO­SKO­PI­SCHE KNIEGELENKSCHIRURGIE

Ambu­lan­te Ope­ra­tio­nen im Brü­der-Kran­ken­haus Paderborn

Das mensch­li­che Knie­ge­lenk besitzt einen inne­ren und einen äuße­ren Menis­kus. Die Meni­sci bestehen aus Faser­knor­pel und die­se Meni­sci sind wich­tig, um die ein­wir­ken­de Kraft im Knie­ge­lenk zu ver­tei­len. Im äuße­ren Bereich sind die Meni­sci an der Knie­ge­len­kap­sel ver­wach­sen, teil­wei­se auch an den Sei­ten­bän­dern. Die äuße­ren Antei­le der Meni­sci sind meis­tens noch rela­tiv gut durch­blu­tet, der inne­re spitz zulau­fen­de Anteil der Meni­sci ist gefäß­los und wird nur durch Dif­fu­si­on ver­sorgt. Die häu­figs­ten Riss­bil­dun­gen ent­ste­hen im inne­ren Anteil der Meni­sci.
Durch Alte­rung oder Sport­ver­let­zun­gen tre­ten Ver­let­zun­gen im Menis­kus­ge­we­be auf. Die­se Riss­bil­dun­gen kön­nen eine unter­schied­li­che Art oder Grö­ße aufweisen.

The­ra­pie:
Die Gelenk­spie­ge­lung (Arthro­sko­pie) wird heu­te in so genann­ter Schlüs­sel­loch­tech­nik durch­ge­führt unter Ein­satz von klei­nen Stan­zen und Frä­sen oder Elek­tro­re­sek­to­ren. Hier kann dann durch Video­kon­trol­le im Gelenk­raum die Ope­ra­ti­on durch­ge­führt wer­den.
Der Ein­griff dau­ert in der Regel 20 – 30 Minu­ten und kann ambu­lant durch­ge­führt werden.

Menis­kus­naht:
In ein­zel­nen Fäl­len kön­nen ins­be­son­de­re bei jün­ge­ren Pati­en­ten gewis­se Ver­let­zun­gen auch durch eine Naht ver­sorgt wer­den und aus­hei­len. Zur Menis­kus­naht wer­den meis­tens Fäden mit Kno­ten oder resor­bier­ba­re Implan­ta­te ver­wen­det.
Die Nach­be­hand­lung nach Menis­kus­re­fixa­ti­on rich­tet sich nach dem ein­zel­nen Behand­lungs­fall.
Ziel ist es, die Riss­bil­dung des Menis­kus durch die Ent­fer­nung der abge­ris­se­nen Antei­le oder durch eine Naht zu behan­deln. Eine Naht kann meis­tens nur bei bestimm­ten Riss­for­men durch­ge­führt wer­den und bei jün­ge­ren Patienten.

Nach­be­hand­lung:
Nach einer Menis­kus­teil­ent­fer­nung kann das ope­rier­te Bein meis­tens sofort bewegt und belas­tet wer­den. Ein even­tu­el­ler ein­ge­brach­ter Blut­schlauch, wel­cher teils Blut­se­kret aus dem Knie nach drau­ßen beför­dert, wird meis­tens nach einem Tag in der Pra­xis ent­fernt. Es erfolgt das kurz­fris­ti­ge Tra­gen eines Throm­bo­se­strump­fes und eine Throm­bo­se­pro­phy­la­xe. Die sport­li­che Belas­tung ist in der Regel nach drei bis sechs Wochen möglich.

Im Knie­ge­lenk gibt es manch­mal Schleim­haut­fal­ten, wel­che zu einer Ein­klem­mung füh­ren kön­nen. Die­se kön­nen pro­blem­los arthro­sko­pisch durch­trennt und ent­fernt wer­den. Unter einem Gan­gli­on ver­steht man eine meist gut­ar­ti­ge und mit Gelenk­flüs­sig­keit gefüll­te Struk­tur im Knie­ge­lenk, wel­che meis­tens eine Ver­bin­dung zum Gelen­kin­nen­raum hat. Die­se kön­nen oft in einer arthro­sko­pi­schen Ope­ra­ti­on (Schlüs­sel­loch­tech­nik) oder ggf auch offen ent­fernt wer­den.  Etwai­ge Syn­ovek­to­mien (Gelenk­haut­ent­fer­nun­gen) sind nur bei Ent­zün­dun­gen der Gelen­kin­nen­haut not­wen­dig. Die­ser Ein­griff kann heut­zu­ta­ge schnell und sicher arthro­ko­pisch durch­ge­führt werden.

Schä­den am Gelenk­knor­pel kön­nen alters­be­dingt sein infol­ge über­mä­ßi­ger Belas­tung (z. B. Sport, Beruf, Über­ge­wicht) oder auch z. B. durch Sport­un­fäl­le ver­ur­sacht sein. Eine Behand­lung ist oft erschwert, da der Knor­pel nicht durch­blu­tet wird und dem Gewe­be daher die Fähig­keit fehlt, sich selbst zu rege­ne­rie­ren.
Die geschä­dig­te Knor­pel­sub­stanz kann sich sel­ber nicht mehr hei­len. Tie­fer gehen­de Knor­pel­de­fek­te füh­ren, wenn sie unbe­han­delt blei­ben, zu einer Arthro­se, d. h., einem erheb­li­chen Gelenkverschleiß.

Ein­ge­teilt wir der Knor­pel­scha­den in ver­schie­den Schweregrade

Grad I – Erwei­chung des Knor­pels
Grad II – Ober­fläch­li­che Rau­hig­kei­ten des Knor­pels
Grad III – Tief­grei­fen­de Rau­hig­keit des Knor­pels
Grad IV – Knor­pel ist bis auf den Kno­chen abgerieben

Knor­pel­glät­tung: Bei der Knor­pel­glät­tung wer­den die Rau­hig­kei­ten der Gelenk­ober­flä­che vor­sich­tig in einer Gelenk­spie­ge­lung geglät­tet durch spe­zi­el­le Frä­sen. Ziel ist ein maxi­ma­ler Knor­pel­er­halt und das Fort­schrei­ten der Knor­pel­schä­di­gung abzu­mil­dern. Außer­dem wer­den im Rah­men des Ein­grif­fes die knor­pe­li­gen Abrieb­par­ti­kel aus dem Gelenk gespült um den Reiz­zu­stand des Gelen­kes zu vermindert.

Mikrofrakturierungen/Abrasionsarthroplastik: Bei die­sem arthro­sko­pi­schen Ver­fah­ren geht es dar­um, einen tief­grei­fen­den Knor­pel­de­fekt (Grad IV) mit kör­per­ei­ge­nem Gewe­be auf­zu­fül­len. Hier­bei wird im Bereich des umschrie­be­nen 4.-gradigem Knor­pel­scha­den der Kno­chen so ange­bohrt mit­tels Boh­rer oder Spieß, dass es dort zu einer Blu­tung kommt. Die aus dem blu­ten­den Kno­chen aus­tre­ten­den Stamm­zel­len bil­den einen min­der­wer­ti­gen Faser­knor­pel in der Defekt­zo­ne. Die­ses Ersatz­ge­we­be füllt und ver­sie­gelt den Knorpeldefekt.

Knor­pel-Kno­chen­trans­plan­ta­ti­on/Os­teo­chon­dra­le Trans­plan­ta­ti­on (OCT): Bei der Kno­chen-Knor­pel­trans­plan­ta­ti­on wer­den Knor­pel-Kno­chen-Zylin­der aus einer weni­ger belas­te­ten Flä­che des Gelen­kes ent­nom­men und in den pas­send aus­ge­bohr­ten Defekt­be­reich ver­pflanzt. Dadurch kann ein Groß­teil einer sehr stark belas­te­ten Defekt­flä­che mit hoch­wer­ti­gem hya­li­nen Knor­pel aus dem Eigen­ge­lenk auf­ge­füllt wer­den. Die zwi­schen den Zylin­dern ver­blei­ben­den Lücken wer­den mit Nar­ben­ge­we­be gedeckt.

Knor­pel­zel­len-Trans­plan­ta­ti­on/­Au­to­lo­ge Chon­dro­zy­ten­trans­plan­ta­ti­on (ACT): Bei der Knor­pel­zel­len-Trans­plan­ta­ti­on wird dem Pati­en­ten im Rah­men eines arthro­ko­pi­schen Ein­grif­fes Knor­pel­ge­we­be aus einem unbe­las­te­ten Teil des Gelen­kes ent­nom­men und anschlie­ßend in einem Spe­zi­al­la­bor auf einem ent­spre­chen­den Trä­ger­ma­te­ri­al (Kol­la­gen­vlies) ver­mehrt und auf­be­rei­tet. Nach etwa drei bis vier Wochen steht eine aus­rei­chen­de Men­ge an Zell­ma­te­ri­al zur Ver­fü­gung. Anschlie­ßend erfolgt in einem zwei­ten ope­ra­ti­ven Ein­griff die eigent­li­che Knor­pel­zell-Trans­plan­ta­ti­on. Hier­zu wird der Knor­pel­de­fekt zunächst vor­be­rei­tet und dann das Knor­pel­zell­trans­plan­tat auf die gewünsch­te Grö­ße zuge­schnit­ten und ent­we­der ein­ge­näht oder eingeklebt.

Die Nach­be­hand­lung beinhal­tet eine früh­zei­ti­ge Bewe­gung des Gelen­kes, aller­dings darf die Defekt­zo­ne für ca. 6–8 Wochen nicht belas­tet werden.

OPE­RA­TI­VE LEIS­TUN­GEN: KINDER

Abwei­chun­gen in den Bei­n­ach­sen ist bei Kin­dern ein häu­fi­ger Befund. Dabei gibt es zwei Häu­fig­keits­gip­fel. Der ers­te tritt nach Lauf­be­ginn auf bis zum 3. bis zum 5. Lebens­jahr und zum ande­ren tre­ten Bei­n­ach­sen­ab­wei­chun­gen ver­mehrt im puber­tä­ren Wachs­tums­schub auf. X‑Beine sind wesent­lich häu­fi­ger als O‑Beindeformitäten.

Die Ent­wick­lung einer X‑Beinstellung nach Lauf­be­ginn ist in der Regel ein Nor­mal­be­fund und hängt mit den Ein­flüs­sen der Schwer­kraft auf den Kör­per und den mus­ku­lä­ren Ansteue­rungs­me­cha­nis­men der unte­ren Extre­mi­tät zusam­men. Fast immer geht sie mit einer Knick-Platt­fü­ßig­keit einher.

Eine The­ra­pie der X‑Beine im Klein­kind­al­ter ist nicht not­wen­dig, da eine Spon­tankor­rek­tur in aller Regel bis zum 6. Lebens­jahr erfolgt. Aller­dings soll­te bei X‑Beinen, die eine rasche Zunah­me zei­gen, und über die­ses Alter hin­aus ver­blei­ben, eine even­tu­el­le ope­ra­ti­ve Kor­rek­tur erfol­gen. Weicht die Bei­n­ach­se dann zuneh­mend vom Norm­wert ab, kommt es zu einer deut­li­chen Ver­la­ge­rung der Tra­ge­ach­se in das äuße­re Knie­ge­lenk­kom­par­ti­ment und somit zu einer zuneh­men­den unphy­sio­lo­gi­schen Belas­tung der gesam­ten Gelenk­struk­tu­ren. Spä­ter kann es dann zu früh­zei­ti­gem Knor­pel­ver­schleiß an der Außen­sei­te des Knie­ge­len­kes und Außen­me­nis­kus­schä­den kommen.

Daher gibt es im Wachs­tums­schub eine sehr gute ope­ra­ti­ve Mög­lich­keit, die Bei­n­ach­sen wie­der zu kor­ri­gie­ren. Die­ser Ein­griff wird mini­mal-inva­siv durch­ge­führt und bei X‑Beinen erfolgt ein vor­über­ge­hen­der Wachs­tums­fu­gen­ver­schluss, der innen gele­ge­nen Ober­schen­kel­fu­ge durch eine Klam­mer oder ein Titan­plätt­chen. So hat man dann das inne­re Wachs­tum der Gelenk­fu­ge vor­über­ge­hend gestoppt und die Wachs­tums­fu­ge kann an der Außen­sei­te wei­ter­hin wach­sen, wel­ches letzt­end­lich zu einer Bei­n­ach­sen­kor­rek­tur führt. Nach dem ope­ra­ti­ven Ein­griff sind die Kin­der schnell wie­der voll belastungsfähig.

Es erfol­gen dann regel­mä­ßi­ge kli­ni­sche- und radio­lo­gi­sche Kon­trol­len. Sobald die Bei­n­ach­se wie­der aus­ge­gli­chen ist wird die Klam­mer oder das Plätt­chen wie­der ent­fernt und die Bei­ne kön­nen sich nor­mal entwickeln.

Beim Auf­tre­ten eines O‑Beines mit ver­mehr­ter Achs­de­for­mi­tät erfolgt die glei­che Metho­de an der Knieaußenseite.

Inso­fern kann durch die­se klei­nen mini­mal-inva­si­ven Ein­grif­fe eine her­vor­ra­gen­de Kor­rek­tur der Bei­n­ach­sen erzielt werden.

Der Knick-Senk­fuß ist eine Fehl­stel­lung des Fußes, bei der das Fer­sen­bein nach außen weg­knickt, der Innen­knö­chel und der Sprung­bein­kopf (Caput tali) äußer­lich pro­mi­nent erschei­nen und das Fuß­längs­ge­wöl­be abge­flacht ist. In jun­gen Jah­ren tritt der Knick-Senk­fuß als nor­ma­le Vari­an­te auf und soll­te sich im Lau­fe der Ent­wick­lung zurück­bil­den. Bei der mil­den Form des Platt­fu­ßes reicht eine kon­ser­va­ti­ve The­ra­pie aus mit unter­stüt­zen­der Kran­ken­gym­nas­tik und Einlagenversorgung.

Bei den schwe­ren, fle­xi­blen Knick-Senk­fü­ßen ste­hen im Wachs­tums­al­ter auch klei­ne ope­ra­ti­ve Ein­grif­fe zur Ver­fü­gung, wel­che eine Stel­lungs­kor­rek­tur bewir­ken. In den letz­ten Jah­ren hat sich die Arthrori­se-Ope­ra­ti­on als mini­mal-inva­si­ves Ver­fah­ren eta­bliert. Bei der Tech­nik wird eine Cal­ca­neus-Stopp-Schrau­be über einen klei­nen Haut­schnitt an der Fuß­au­ßen­sei­te in das Fer­sen­bein ein­ge­bracht. Mit die­sem Ope­ra­ti­ons­ver­fah­ren wer­den zwei Effek­te erzielt.

  1. Rich­tet der Schrau­ben­kopf das Sprung­bein immer wie­der gegen das inne­re Weg­kni­cken des Fußes auf.
  2. Regt die ein­ge­brach­te Schrau­be einen Län­gen­wachs­tum des Fer­sen­bei­nes an, was zur Ver­län­ge­rung der soge­nann­ten late­ra­len Säu­le (äuße­re Fuß­hül­le) führt. Durch das Län­gen­wachs­tum an der Außen­sei­te kommt es zur Auf­rich­tung des inne­ren Fuß­ge­wöl­bes. Zumeist ver­bleibt die ein­ge­brach­te Schrau­be für 2 bis 4 Jah­re und kann leicht wie­der ent­fernt wer­den. Die Kin­der kön­nen meist direkt post­ope­ra­tiv wie­der den Fuß belas­ten und schnell wie­der Sport treiben.

Hier­bei hat sich eine kon­ser­va­ti­ve Gips­me­tho­de zur Behand­lung des kind­li­chen Klump­fu­ßes in den letz­ten Jahr­zehn­ten erfolg­reich ent­wi­ckelt. Es han­delt sich hier­bei um die Pon­seti-Metho­de. Hier­bei wird der Fuß durch wöchent­li­che zar­te Mani­pu­la­ti­on und durch Anle­gen von Ober- und Unter­schen­kel­gi­ps über meh­re­re Wochen kor­ri­giert. Hier­durch wer­den die Bän­der und Seh­nen des Fußes kor­ri­giert und es gibt den Fuß­wur­zel­kno­chen Zeit, sich umzu­for­men. Nach­dem der Fuß dann durch die­se Gips­me­tho­de kor­ri­giert ist, muss meist am Ende der The­ra­pie noch eine Achil­les­seh­nen­ver­län­ge­rungs-Ope­ra­ti­on durch­ge­führt wer­den. Dies geschieht durch einen mini­ma­len Haut­schnitt im Waden­be­reich in Kurz­nar­ko­se. Die Seh­ne muss dann nicht genäht wer­den und heilt bei Neu­ge­bo­re­nen und Klein­kin­dern wie­der voll­stän­dig aus.

Zur wei­te­ren Nach­be­hand­lung erfolgt eine Schie­nen­an­pas­sung (Pon­seti-Schie­ne), die anfangs ganz­tä­gig und spä­ter nur nachts getra­gen wer­den muss. Die Schie­ne soll­te in der Regel bis zum 4. Lebens­jahr getra­gen werden.